Schwimmhilfen sollten erst ab dem zehnten Lebensmonat eingesetzt werden, wenn das Kind erste Gleichgewichtsreaktionen besitzt und durch das vermehrte Krabbeln Stützfähigkeit im Schultergürtel erlangt hat.
Die Unterstützung durch Schwimmhilfen soll jedoch im ersten Lebensjahr – wenn überhaupt – stets nur kurzfristig erfolgen, um das vorrangige Ziel der gemeinsamen Bewegungsaktivität von Eltern und Kind beizubehalten und die Bewegungsfreiheit des Säuglings möglichst wenig einzuschränken.