Am unkompliziertesten ist es natürlich, wenn Mutter und Vater zum Babyschwimmen kommen.
Ist es dem einen Elternteil aus Zeitgründen nicht möglich, so kann eine andere erwachsene Person, wie Oma, Opa, Onkel, Tante, Freundin, Nachbarin oder auf Absprache auch jugendliche Geschwister mitkommen.
Sollte sich keine zweite Betreuungsperson finden, so melden Sie sich bei uns, vielleicht finden wir gemeinsam eine andere Möglichkeit.
Zwillingseltern erhalten für das zweite Kind unsere Geschwisterermäßigung.