Grundsätzlich gilt, dass Sie kein ärztliches Attest zum Babyschwimmen benötigen.
Natürlich ist es auch sinnvoll, mit dem Kinderarzt Rücksprache zu halten, ob gesundheitliche Bedenken gegen einen Babyschwimmkurs vorliegen.
Wenn Sie einen Kurs begonnen haben, gibt es folgende Gründe, bei denen wir von der Teilnahme an einer Stunde abraten:
Hierzu zählen Augen- und Ohrenentzündungen, offene Wunden, ansteckende Krankheiten und Kinderkrankheiten, Fieber, Durchfall, Husten und auch eine Erkrankung der Begleitperson.
Desweiteren können auch ein Zahnungsschub mit Unwohlsein und Schmerzen, schlechter Schlaf, eine stärkere Erkältung, sowie mögliche Infektionen Gründe sein, um eine Stunde abzusagen.
Nach Impfungen sollten ebenfalls zwei bis drei Tage Schonzeit eingehalten werden, da sich der kindliche Organismus zunächst einmal mit den Impfstoffen auseinandersetzen muss.
Daher empfiehlt es sich, den Impftermin auf einen Tag nach der Schwimmstunde zu legen.